Informiert im Gesundheitswesen

Grosser Ärger wegen kleiner Gebühr

Am 23.10.2023 erschien im Tages-Anzeiger wieder einmal, man wird’s nicht glauben…..

…. Immer noch, nach über 20 Jahren: Grosser Ärger wegen kleiner Gebühr (Zum Artikel)

 

Wir möchten dem Journalisten attestieren, dass er sich in seinem Text dieses Mal um Ausgewogenheit bemüht hat. Das schätzen wir, möchten aber dennoch einen Punkt gerne noch aufnehmen, welchen scheinbar noch nicht alle verstanden haben.

 

Eine «Gebühr» hat immer einen negativen Anstrich, die LOA-Gebühr ist aber nicht zusätzlich, sondern an Stelle der Marge. Jedes Unternehmen hat eine Marge auf seinen Produkten. Es käme niemandem in den Sinn, in ein Geschäft zu gehen und zu sagen: «Ich möchte Dieses oder Jenes, aber ihre Marge möchte ich nicht bezahlen.» Im Unterschied zum Apotheker, kann jeder andere Geschäftsinhaber seine Marge selbst bestimmen. Bei den Medikamenten wird die Marge vom BAG (Bundesamt für Gesundheit) vorgeschrieben. Weiter ist auch vorgegeben, dass sich die Apotheke die Marge mit dem Grossisten teilen muss. Auch wenn das Produkt zur Mangelware wird, darf es nicht teurer verkauft werden. Das Marktgleichgewicht, wo normalerweise der Preis über Angebot und Nachfrage bestimmt wird, kann hier nicht spielen, dieser Markt ist reguliert.

 

Ein bisschen Geschichtsschreibung ist immer gut:

 

Vor der LOA (Leistungsorientierte Abgeltung), also vor mehr als 20 Jahren…

Es war einmal ein Apotheker, der bekam für alle Produkte bis zum Preis von CHF 200 eine Fixmarge von 30%. Als Beispiel gab es da das Antirheumatikum Tanderil®, welches etwa CHF 10 kostete. Daran verdiente der Apotheker 3 CHF. Der Nachfolger von Tanderil® war Voltaren®, das kostete etwa CHF 20. Sie vermuten es bereits, der Apotheker verdiente daran CHF 6. Noch später kam das neue Antirheumatikum Celebrex® auf den Markt, welches CHF 50 kostete – man rechne – der Apotheker verdiente daran CHF 15.

Innovative Persönlichkeiten der Krankenkassen und der Schweizer Apothekerverein (so hiess dieser damals noch), sassen zusammen und vereinbarten, die Margen zu senken. Anstelle der 30% Marge sollte eine «Abgabegerechte» Gebühr vereinbart werden. Diese Vereinbarung traf man mit dem Segen des BAG’s. Heute beträgt die Marge auf den Medikamenten 12% + einen Fixbetrag + eben die Gebühr, über welche bis heute so viel geschrieben wird. Dank dieser Margensenkung und der Einführung der Gebühren, wurden in den letzten Jahren CHF mehrere 100 Millionen gespart.

 

In der guten «alten» Zeit kostete Sortis® etwa CHF 190, mit der Marge von 30% verdiente der Apotheker CHF 57. Heute kostet das gleiche Produkt noch CHF 92, daran verdient der Apotheker – inklusiv der verpönten Gebühr – CHF 25.00. Einen Teil dieser vom BAG vorgeschriebenen Marge, bekommt dann noch der Grossist.

 

Also noch einmal, die Gebühr ist NICHT ZUSÄTZLICH, sondern ANSTELLE der Marge, was dem Gesundheitswesen schlussendlich Geld spart. Warum nur, will das niemand verstehen? Warum wird es den kritischen Konsumenten nicht gesagt?

 

Erlauben Sie uns zum Schluss noch, die NZZ vom 30.06.2003 (also vor 20 Jahren) zu zitieren: «Unter der alten Margenordnung, welche die Entschädigung der Apotheker vor dem LOA-Vertrag regelte, wären die Medikamentenkosten allerdings noch stärker gestiegen, räumt der Verband ein. Die Krankenversicherer stehen deshalb nach wie vor zu einem Abgeltungssystem, das grundsätzlich unabhängig vom Medikamentenpreis funktioniert, möchten die LOA aber gemeinsam mit den Apothekern weiterentwickeln.»

 

 

© Image by Adobe Stock

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