Informiert im Gesundheitswesen

Auf dem goldenen Sessel sitzen und Vertriebsmargen senken

Erinnern wir uns an den letzten 3-min Artikel (Link zum Artikel). Da ging es um den Prämienanstieg bei den Krankenkassen von durchschnittlich 6,6 Prozent für das Jahr 2023. Darin konnten wir auch lesen, wie sich Frau Nold zum Einfluss der Gehälter ihrer Krankenkassenbosse auf die Prämien äusserte. Laut der Direktorin von santésuisse bringen Einsparungen bei den Managerlöhnen der Krankenversicherer nämlich nicht viel.

Und dieses Wort soll gelten. Das zeigt auch die aktuelle Lohnstatistik der Chefs der grossen Kassen.

 

Bei der Sanitas beispielsweise gab es in den letzten fünf Jahren für den CEO einen Lohnsprung von fast 500’000 Franken. Dieser Lohnanstieg entspricht 104 Prozent! Damit verdient Herr Schönenberger jährlich satte 950’000 Franken. Aber auch die Chefs der anderen grossen Kassen haben ansehnliche Löhne, praktisch alle bewegen sich über der 500’000 Franken Jahressalär Marke.

 

Bei den Leistungserbringern sind die Kassen leider nicht annähernd so grosszügig wie zu sich selbst. So wurden die Löhne der Apotheker – welche in Form der Taxpunkte honoriert werden – in den letzten 21 Jahren (!) nie angepasst. Seit Einführung der LOA im Jahr 2001 sind die Taxpunktewerte der Leistungsorientierten Abgeltung (LOA) für die Apotheken dieselben. Laut unserem Wissensstand dürfte es bei den Ärzten ähnlich sein. Und es sieht aktuell auch nicht danach aus, als ob die Kassen bereit wären, Anpassungen der Taxpunktwerte zuzustimmen. Wie sehr oft wird auch hier nicht mit gleich langen Ellen gemessen. Im Gegenteil, die Kassen wollen die Vertriebsmarge sogar senken.

 

Der Nationalrat hat im September beschlossen, dass die Krankenkassenmanager nicht mehr als 250’000 Franken im Jahr verdienen dürfen. Nun ist der Ständerat am Zug. Stimmt auch dieser zu, muss der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesvorlage ausarbeiten. Dieser jedoch möchte nicht, dass es so weit kommt. Er ist nämlich dagegen und sieht die Deckelung als Eingriff in die Unternehmensfreiheit. Auch lasse sich nur der Anteil im Bereich der Grundversicherung beschränken, nicht aber jener der Zusatzversicherung, argumentiert der Bundesrat. Das stimmt, allerdings sind schon kleine Schritte, Schritte in die richtige Richtung. Und dann bleibt hier noch die Frage, wie der Bundesrat denn die seit Jahren «eingefrorenen» Taxpunktwerte der Leistungserbringer argumentieren will? Hier geht es nämlich nicht um unternehmerische Freiheit, sondern viel mehr um wirtschaftlichen Überlebenskampf.

 

 

©Image by Adobe Stock

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