Informiert im Gesundheitswesen

Was HIV und Corona gemeinsam haben: die Inkonsequenz des BAG

Nach den langen Wochen des Lockdown sind alle froh, dass nun wieder etwas Normalität in unser Leben zurück kehrt. Abstand halten und Hände Hygiene sind mittlerweile bei Herrn und Frau Schweizer verinnerlicht. Bei der nachhaltigen Bekämpfung des Corona-Virus muss und wird nun auch die Strategie um die Corona-Tests heiss diskutiert.

Ähnlich wie beim Maskentheater ist die Haltung des BAG und der Swissmedic hier aber nicht konsequent. So gradlinig und professionell wie sich das zuständige Bundesamt sonst in der Bekämpfung der Krise gezeigt hat, so widersprüchlich verhält es sich nun in der Frage der Testung.

Gemeinsam beschliessen nämlich das BAG und Swissmedic – gestützt auf das Epidemiengesetz – dass COVID-19 Tests in der Schweiz nur von Laboratorien mit Bewilligung durchgeführt werden dürfen. Laut diesem Gesetz erfolgt die Einschränkung um das Missbrauchspotential im Umgang mit solchen Tests zu vermindern und übertragbare Krankheiten zielgerichtet zu bekämpfen. Ausgenommen von der Bewilligungspflicht sind einzig mikrobiologische Analysen der Grundversorgung. Für die COVID-19 Testung besteht zurzeit aber keine solche Ausnahmeregelung.

Konkret heisst das für Apotheken und Ärzte, dass sie keine Corona-Tests durchführen dürfen.

Eine Regelung um den Missbrauch vorzubeugen ist nachvollziehbar. Aber diese müsste dann auch konsequent umgesetzt werden. Und genau das scheint nicht der Fall zu sein.
Im Vergleich zum Corona-Test sind HIV-Tests nämlich seit Juni 2018 für den Verkauf als Schnelltest zugelassen und können ganz einfach, wie der Schwangerschaftstest auch, beim Wocheneinkauf in der Migros ins Wägeli gepackt und zu Hause selber durchgeführt werden (3-min berichtete: Link auf Artikel). Folglich würde also ein HIV-Test unter die Grundversorgung fallen, nicht so aber ein Corona-Test?

Noch erstaunlicher, dass seit Ende April bei Amorana.ch neben Dildos und Dessous auch ein Corona Antikörpertest im Sortiment ist. Diesen kann man sich bequem nach Hause liefern lassen.
Wie war das nochmal mit dem Missbrauch und der zielgerichteten Bekämpfung der übertragbaren Krankheiten, liebes BAG?

Wir sind der Meinung, dass eine Apotheke hier als Verkaufsstelle doch weitaus zielführender wäre: Einfach zugänglich mit einheitlicher, qualitativ hochstehender Abwicklung sowie Beratung durch wissenschaftlich fundiert geschultes Personal und flächendeckender elektronischer Dokumentation. Selbstverständlich ebenfalls in Zusammenarbeit mit Swissmedic-zertifizierten Labors und validierten Antikörpertests.

Ein ähnliches Dilemma haben wir seitens BAG bereits bei den Schutzmasken erlebt. Nach dem zuerst das Tragen einer Solchen als unnütz propagiert wurde, dürfen diese nun überall verkauft werden, ohne Kontrolle und Prüfung auf Qualität und Zertifizierung. Ebenso fehlen diese Kontrollen für den Verkauf von Desinfektionsmittel.

 

© Image by Adobe Stock

Print Friendly, PDF & Email

Leave a Reply

Unsere Partner

Nach oben scrollen
%d bloggers like this: