Informiert im Gesundheitswesen

Wenn Gesetze als Deckmantel herhalten müssen

Wenn Politiker und Amtsstellen nicht mehr weiterwissen, müssen die Gesetze herhalten. Diese sind ein guter Deckmantel um sich dahinter zu verstecken und den gesunden Menschenverstand einfach abzuschalten. Und schliesslich werden die Gesetze ja vom Volk bestimmt.

Wahrscheinlich denken die einen oder anderen, dass sei jetzt etwas überspitzt dargestellt. Nein, es ist nur die Spitze des Eisbergs! Das zeigt ein aktuelles Beispiel um die Thematik der Grand-Frère Medikamente. Knüppeldick kommt aus den Amtsstuben des BAG: Krankenversicherungen werden durch die Behörde angewiesen «Grand-Frère-Medikamente nur noch gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu vergüten». Link Artikel Bieler Tagblatt

Seit Jahren erzählen uns die Politiker – und die Medien tönen gerne ein ins Lamento – die Medikamente sind zu teuer. Zudem wird immer gerne mit dem Ausland verglichen, weil dort ist ja alles noch viel viel billiger. Ist es nicht bedenklich, wenn eine Packung Antibiotika heute weniger kostet als ein Kinobesuch? Ist es nicht Verhältnisblödsinn hier von zu hohen Medikamentenkosten zu reden? In Deutschland kostet übrigens ein Kinobesuch nur halb so viel wie in der Schweiz.

Bleiben wir aber beim aktuellen Problem der SL Medikamente und deren Vergütung bei Grosspackungen. Seit Jahren gibt es eine Regelung mit den Krankenkassen, dass die Grosspackungen bezahlt werden, wenn es günstiger kommt. Eine vernünftige Regel, welche hilft zu sparen.

Nicht nachvollziehbar ist die neue Weisung des BAG, welche die Kosten unnötig erhöht und gegen jede Logik agiert. Das scheint aber nicht zu interessieren, weder bei den Krankenkassen noch beim Bundesamt. Einfach macht man es sich dort mit der Antwort: Man könne nichts machen, es ist halt das Gesetz.

Warum halten sich die Versicherungen bei einem anderen Sachverhalt nicht ans Gesetz?
Warum bezahlen Versicherungen im Kanton Bern ohne mit der Wimper zu zucken Grosspackungen bei Ärzten, welche keine SD-Bewilligung haben? Das ist auch im Gesetz und dürfte mit gleicher Logik von den Versicherungen nicht vergütet werden. Hier sieht das BAG aber offenbar keine Notwendigkeit, eine Weisung an die Versicherungen zu erlassen, sich doch bitte an das Gesetz zu halten.

Immer so, wie es gerade am Besten passt.

 

 

© Image by Adobe Stock

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