Informiert im Gesundheitswesen

Verwerfliche Desinformationspolitik durch die staatlich subventionierte Stiftung für Konsumentenschutz

Einmal mehr macht die Stiftung für Konsumentenschutz Stimmung gegen die Beratungsgebühr der Apotheken und will sie abschaffen. In einem Interview auf Radio SRF News kritisiert sie die Pauschale vor allem für chronisch kranke Patienten, da es bei diesen nicht jedes Mal nötig sei, ihre Dauermedikation zu erklären.

 

Die Beratungsgebühren sind nicht zusätzlich, sondern anstelle der Marge eingeführt worden und sollen sicherstellen, dass Apotheker ihre Leistungen bei der Abgabe von rezept- und kassenpflichtigen Medikamenten möglichst preisunabhängig verrechnen können. Der Publikumspreis der Medikamente in der Spezialitätenliste (SL) wird vom Staat festgelegt. Dazu kommen, die ebenfalls vom Staat abgesegneten, «Beratungs»-Pauschalen. Anders als zum Beispiel die Migros, kann der Apotheker also seine Preise und seine Marge nicht selbst festlegen. Krankenkassenverbände und der Staat segnen Preise und Tarife ab.

Nichts desto trotz werden die LOA-Pauschalen immer wieder zur Zielscheibe von Konsumentenschützern. Die Gesamtmarge, inklusiv der «Beratungstaxen», ist heute tiefer wie früher, als es nur eine ordentliche, auch vom Staat festgelegte, Marge gab.
Die Versicherungen und der Preis festlegende Staat haben einfach die Gesamtmarge aufgeteilt in Marge und «Beratungstaxe», welche die Arbeit des Apothekers als Pauschale abgelten soll.

Es spielt keine Rolle, ob der Medikamentenpreis fünf oder 500 Franken ist, der Aufwand für den Apotheker ist immer der Gleiche. Und wie der Name «Pauschale» schon sagt, gibt es hier keine individuelle Verrechnung der effektiven Leistung. Vielmehr zählt in diesem Modell der soziale Gedanke. Wie bei den Versicherungsprämien auch. Wir bezahlen unsere Prämien unabhängig davon, wieviel Leistung wir beziehen. Eine Ski-Tageskarte erwerben wir ebenfalls zum Pauschaltarif, egal wie oft wir die Piste runter fahren und die Bergbahnen benutzen.

Mit dem Tarifvertrag LOA haben Apotheken seit seiner Einführung mitgeholfen, über eine Milliarde Franken einzusparen. Dies verschweigt die Stiftung für Konsumentenschutz leider.

Bis jetzt hat unseres Wissens die Stiftung für Konsumentenschutz die Konsumenten noch nie aufgerufen, in der Migros für die Milch nicht die gesamte Marge zu bezahlen.

Die Stiftung für Konsumentenschutz erhält jährlich ca. 300’000 Franken Subventionen vom Bund. Diese unterliegen dem Konsumenteninformationsgesetz (KIG) und sind zweckgebunden. Das heisst, diese Gelder dürfen ausschliesslich für objektive Konsumenteninformationen verwendet werden. Oder besser gesagt: dürften. Denn was die Konsumentenorganisation in unserem Beispiel macht, hat mit Objektivität nicht viel zu tun. Eher mit einseitiger Information, oder man könnte auch sagen, politische Lobbyarbeit die mit Bundesgeldern mitfinanziert wird.

 

Ganz einig sind sich die Konsumentenorganisationen in der Schweiz punkto Pauschalen übrigens nicht. In der Westschweiz geht die FRC (Fédération romande des consommateurs) mit gutem Beispiel voran, indem sie beste und nachhaltige Qualität zu einem fairen Preis will. Und so wäre es ja im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten.

 

 

© Image by Adobe Stock

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