Informiert im Gesundheitswesen

Fehlanreiz? Fehlanzeige!

Immer wieder wird von allen Seiten von einem Fehlanreiz gesprochen: der Apotheker verdient mehr, wenn er teurere Medikamente verkauft.

Die Marge des Apothekers setzt sich zusammen aus einem Fixanteil und einem prozentualen Anteil. Der Fixanteil ist für alle Medikamente einer Preisklasse gleich. Der Fehlanreiz müsste also in der prozentualen Marge liegen. Offenbar macht hier aber niemand die Rechnung!

Nehmen wir an, ein Apotheker kauft ein Medikament für CHF 50 ein. Die prozentuale Marge beträgt CHF 6. Diese muss er sich mit dem Grossisten teilen. Dem Apotheker selbst bleiben also CHF 3.

Verkauft er nun ein Medikament zum Einkaufspreis von CHF 75 (50 Prozent teurer!), beträgt seine Marge – wenn man die gleiche Rechnung macht – CHF 4.50. Das sind CHF 1.50 mehr. So weit so gut.

Ein vergleichbares, austauschbares Medikament zu finden, welches 50 Prozent teurer ist, ist eher unrealistisch und sicher nicht die Regel. Bei Generika beträgt die Preisdifferenz 20 – 30 Prozent. Macht man diese Rechnung, beziffert sich der viel zitierte Fehlanreiz auf 90 Rappen.

Fazit: Der Fehlanreiz bewegt sich in der Regel im Rappen-Bereich. Dafür muss der Apotheker dann noch ein teureres, adäquates Medikament heraussuchen, dieses dem Kunden erklären, etc. Hier von einem Fehlanreiz zu sprechen, ist völlig fehl am Platz.

 

© Image by Adobe Stock

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