Informiert im Gesundheitswesen

Offener Brief an den Verwaltungsratspräsidenten von santésuisse, Heinz Brand

 

Sehr geehrter Herr Brand

 

Wir beziehen uns auf Ihren Beitrag zur Vernehmlassung Vertriebsanteil auf Ihrer Web-Plattform https://www.santesuisse.ch vom 18. Dezember 2018. Alleine die Aussage «Die Vertreiber von Medikamenten (Grosshandel, Apotheken, selbstdispensierende Ärzte und Spitalapotheken) werden bereits heute übermässig für ihren Aufwand entschädigt.» empfinden wir als Affront.

 

Sie verlangen 330 Millionen Franken Einsparung beim Vertriebsanteil. Der Anteil der Apotheken  beträgt hier rund 55 Prozent. Somit wollen Sie ungefähr 180 Millionen Franken bei den Apotheken einsparen.


Dies sind knapp 30 Prozent der Marge des Apothekers,

um schlussendlich ein Prämienprozent einzusparen!

 

30 Prozent Margenkürzung überlebt kein Unternehmen. Erlauben Sie uns die ketzerische Frage: Wie viele Millionen Franken könnte das Schweizer Gesundheitswesen sparen, wenn die Löhne des Kaders (nur Kader!) bei santésuisse und den Krankenversichrungen um 30 Prozent gekürzt würden? Theoretisch ist eine Kürzung dieser hohen Löhne in dieser Grössenordnung problemlos möglich. Eine Kürzung von Margen aber nicht, da damit nicht nur die Löhne des Personals, sondern auch alle Fixkosten wie Miete, Versicherungen, Telefon, etc. bezahlt werden müssen. Ein Vergleich von Löhnen und Margen ist aber Äpfel mit Birnen verglichen. Damit ist ja santésuisse besonders geübt bei ihren immer wiederkehrenden, unzulässigen Auslandspreisvergleichen.

 

Die Verwaltungskosten der Krankenkassen in der Schweiz sind mit 1.7 Milliarden Franken (4.8 Prozent) halb so hoch wie die gesamten Medikamentenkosten über den Apothekenkanal. In Dänemark betragen die Verwaltungskosten der Krankenversicherungen 1.5 Prozent. Hätten wir in der Schweiz ebenfalls Verwaltungskosten in der gleichen Grössenordnung, könnte man 600 Millionen Franken sparen. Fast doppelt so viel, wie Sie bei den Medikamenten sparen wollen. Ja, auch dieser Vergleich ist Äpfel mit Birnen verglichen… aber das kennen wir ja.

 

Schon intellektuell ist es nicht akzeptabel, Leistungskosten, die zwingend in der Schweiz mit Schweizer Löhnen und Infrastrukturen zu erbringen sind, mit dem Ausland zu vergleichen. Schweizer Unternehmungen sowie auch Apotheken, dürfen keine Ausländer zum Auslandslohn anstellen. Dagegen könnten ohne Probleme die administrativen Leistungen der Krankenversicherer aus dem Fernausland erbracht werden. Aus diesem Grund sollte auch santésuisse sich den weisen Spruch zu Herzen nehmen, bevor sie weiterhin mit destruktiven populistischen Fehlinformationen gegen ihre zuverlässigsten Vertragspartner in den Medien auftreten: „Leute die im Glashaus sitzen, sollten nicht mit Steinen um sich werfen.“

 

Sie selber sprechen im „Brennpunkt“ in jüngster Zeit davon, dass alle Akteure im Gesundheitswesen «Verantwortung wahrnehmen» müssen. Mit solchen Aktionen gefährden Sie die medizinische Grundversorgung in der Schweiz. Finden Sie das verantwortungsvoll?

 

Wir verstehen unter Verantwortung wahrnehmen, dass sich die Leistungserbringer für konstruktive Gespräche und nachhaltige Lösungsfindungen an einen Tisch setzen. Die Krankenversicherungen können nicht nur mit dem Finger auf die anderen zeigen. Ein Verhandlungspartner, der mit derart pauschalisierten Behauptungen um sich schlägt, trägt unserer Meinung nach nicht zu guten Lösungen bei.

 

Die Mitglieder des IFAK Vereins engagieren sich seit 1991 für die Interessen der unabhängigen Apotheke und der Apotheker, die eine wichtige Rolle im Gesundheitswe­sen spielen und wesentliche Aufgaben der Grundversorgung wahrnehmen können. Wir haben zur eingangs erwähnten Vernehmlassung ebenfalls eine Stellungnahme beim BAG eingereicht. Gerne lassen wir Ihnen diese in der Beilage zukommen.

 

Freundliche Grüsse

IFAK Verein

Dr. C. M. Hysek

Präsident

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