Informiert im Gesundheitswesen

Solothurn erlaubt Impfen in der Apotheke neu ohne Rezept

Fotolia_58160972_XSSolothurner Apotheker dürfen bereits seit 2012 impfen. Dies bisher jedoch nur unter der Bedingung, dass sie über den entsprechenden Fähigkeitsausweis FPH verfügen und ein ärztliches Rezept vorlag. Neu fällt die Rezeptpflicht weg. Apotheker mit Fähigkeitsausweis FPH für Impfen und venöse Blutentnahme brauchen für die Dienstleistung lediglich einen separaten Raum, eine Liege und einen Adrenalin-Pen für Notfälle. Vom Gesundheitsamt validierte Checklisten geben das Vorgehen vor. Bis jetzt haben sich im Kanton Solothurn fünf Apotheken für die Impfung in der Apotheke qualifiziert. Ihr erster Grosseinsatz wird sicherlich die Grippeimpfung sein.

Ebenfalls erlaubt ist das Impfen in der Apotheke in den Kantonen Freiburg, Neuenburg und Zürich. Im Kanton Bern läuft ein Pilotprojekt mit der Grippeimpfung. Pharmasuisse hat zum Thema Impfen in der Apotheke ein neues Internetportal geschaffen. Unter impfapotheke.ch kann für jeden Kanton abgerufen werden, ob und unter welchen Voraussetzungen in den Apotheken geimpft werden darf.

www.impfapotheke.ch

5. November 2015

Foto © sharryfoto Fotolia.com

 

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