Informiert im Gesundheitswesen

Wettbewerb, aber nur wo es gerade passt

DruckDas Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage der Hirslanden-Klinik gegen den Kanton Aargau gutgeheissen. Die Klinik wehrte sich dagegen, dass der Kanton Aargau sich in Tarifverhandlungen einmischte und einheitliche Spitaltarife forderte. Das gehe nicht, sagte nun das Gericht. Der Bund wolle Wettbewerb. Eine Blinddarmoperation solle eben gerade nicht überall gleich viel kosten.

So weit so gut. Da fragt man sich allerdings, wie es denn Bundesrat Berset sonst mit dem Wettbewerb hält. Bekanntlich träumt er davon, dass künftig nur noch das billigste Generikum über die Grundversicherung bezahlt werden soll. Wettbewerb ist das nicht, sondern ein staatlich abgesegnetes Monopol für das jeweils billigste Präparat. Compliance und Medikamentensicherheit blieben auf der Strecke, denn sobald ein noch billigeres Generikum auf den Markt käme, müsste der Patient auf ein anderes Präparat wechseln. Das bringt Verunsicherung, Vertrauensverlust, Therapieunterbrüche wegen möglicher Unverträglichkeiten und die Gefahr von Medikamentenzwischenfällen durch Doppeleinnahmen, weil unter Umständen zwei Generika mit demselben Wirkstoff im Apothekerkästchen liegen. Was für eine zynische Preisklauberei! Da hätten wir dann ein paar Rappen pro Packung gespart – mehr wäre es bei den geringen Preisen nicht – und riskieren dafür Spitaleinweisungen wegen Non-Compliance und Überdosierungen.

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14. November 2014

Foto © shockfactor – Fotolia

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