Informiert im Gesundheitswesen

Organspendenausweis auf dem Chip ist bereits da!

VeKaNationalrätin Viola Amherd hat eine Motion eingereicht. Die Bereitschaft zur Organspende könnte doch, sagt sie, auf dem Chip der Versichertenkarte festgehalten werden. Tatsächlich seien nämlich, meint sie weiter, 80 Prozent der Bevölkerung bereit, im Todesfall ein Organ zu spenden. Die wenigsten tragen jedoch einen Spenderausweis auf sich. Nun soll der Bundesrat eine entsprechende Gesetzesänderung vorlegen, damit die Bereitschaft oder Ablehnung einer Organspende auf der Versichertenkarte hinterlegt werden kann.  Die Motion wurde mit 92 zu 43 Stimmen bei 45 Enthaltungen angenommen.

Hoffen wir, dass Frau Amherd eine fleissige 3-min.info-Leserin ist. Ihr Lösungsvorschlag ist sehr berechtigt. Doch eine Gesetzesänderung braucht es zur Umsetzung nicht. Die Lösung ist längst auf dem Markt. Der Bund hat die obligatorische Versichertenkarte mit Chip per Gesetz schon lange eingeführt, nur hat er es versäumt, die Möglichkeiten der Karte zu fördern und zu fordern. In gewissen Apotheken kann man die vorhandene Versichertenkarte bereits heute beschreiben lassen. Auf dem Chip können lebensrettende Informationen wie Allergien, Medikamententherapien und Blutgruppe ebenso gespeichert werden wie eine Patientenverfügung und/oder eben der Organspenderausweis. Jeder Versicherte tut dies ganz freiwillig und so, wie er es für sich haben möchte. Geladen werden die Daten vom Apotheker oder vom Arzt, gelesen werden können sie mit Zustimmung des Patienten ausschliesslich von Medizinalpersonen mit dem entsprechenden Ausweis und der nötigen Software, die von der IFAK DATA vertrieben wird.

Mehr dazu unter:

http://www.notfalldaten.ch/wp/

19. September 2014

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