Informiert im Gesundheitswesen

Zwei Kinderzimmer für eine Apotheke

Gartenwerkzeug und UtensilienDie Migros will künftig an bis zu 50 Standorten einen Zur Rose-Shop in die eigene Verkaufsfläche einfügen. Vorgesehene Fläche: 30 bis 50 Quadratmeter. Da gelten für Zur Rose offenbar andere gesetzliche Vorgaben als für alle anderen öffentlichen Apotheken. Diese sind zwar kantonal geregelt, aber 30 bis 50 Quadratmeter inklusive Labor, Lagerräume, abgetrenntem Beratungsraum, geschlechtergetrennten WCs, Medizinalkühlschrank, Tresor, separatem Nachdienstzugang?

Es gibt zwar erstaunlicherweise keine Verordnungen für die Grösse von Apothekenräumlichkeiten. Aber jedes Kinderzimmer umfasst in unserem Land mindestens 15 Quadratmeter. Migros und Zur Rose wollen uns also weismachen, dass sie ein «volles Sortiment an rezeptpflichtigen und frei verkäuflichen Medikamenten sowie weitere Apothekenartikel wie zum Beispiel Kosmetika» (Wortlaut Medienmitteilung Migros) in einen Raum von der Grösse zweier Kinderzimmer quetschen. Und wir sollen ausserdem glauben, dass auch noch die vorgeschriebene Infrastruktur, die ja ebenfalls ein paar Quadratmeter in Anspruch nimmt, gesetzeskonform in diese bescheidene Kammer eingebaut wird.

Ach ja, und Platz für einen oder zwei Mitarbeiter, zwei oder drei Ladenkorpusse, ein bisschen Warenpräsentation und – fast hätten wir sie vergessen! – ein paar Kunden bietet die «innovative» Verkaufsstelle sicher auch.

Also entweder können die Herren zaubern oder an der Sache ist etwas faul. Die Apotheker verfolgen jedenfalls gespannt, nach welchen Kriterien die Heilmittelbehörden diesem Konzept die Betriebsbewilligung erteilen will.

https://www.migros.ch/de/news/medienmitteilungen/2016/migros-zur-rose.html

16. Dezember 2016

Foto © Floydine Fotolia.com

 

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