
Deutsche Konsumentenschützer befürchten durch das Boni-Urteil des EuGH zugunsten der Zur-Rose-Tochter DocMorris (3-min.info berichtete am 24. Oktober darüber) eine Verschärfung der Online-Problematik mit illegalen Anbietern. Durch das Urteil sei der Online-Handel mit Medikamenten in den Blickpunkt geraten, und die wenigsten Konsumenten schauten, bei wem sie einkaufen. Bei der Suche nach dem günstigsten Preis gerieten sie deshalb immer öfter auf betrügerische Plattformen. Bei Turnschuhen oder einer Sonnenbrille möge es ja noch verschmerzbar sein, wenn schlechte oder gar keine Ware geliefert werde, argumentieren die Verbraucherschützer. Bei Medikamenten ergäben sich jedoch direkte Gefahren für die Gesundheit.
In der Tat hat der EuGH der unpersönlichen Postpäckliversorgung mit Medikamenten den roten Teppich ausgerollt. Dies ohne Not. Deutschland hat ein gut ausgebautes Netz an lokalen Apotheken, die der Bevölkerung eine sichere, fachgerechte und vor allem persönliche Versorgung mit Medikamenten bieten. Stattdessen erhalten nun skrupellose Betreiber Gratiswerbung für den Medikamentenversandhandel. Sie werden die Gunst der Stunde nutzen und mit den vom EuGH geadelten Boni arglose Kunden anlocken. Und da nur ausländische Versandhandelsapotheken Boni auf Rx-Medikamente geben dürfen, nicht aber die ortsansässigen Apotheken in Deutschland (für die gilt Festpreisbindung!), haben die europäischen Richter auch den Betrügern den Marktvorteil frei Haus geliefert.
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10. November 2016
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