Ein weiterer Kanton hat die Zeichen der Zeit erkannt. Ab Juni dürfen die Bündner Apotheker gegen Grippe, FSME und Hepatitis impfen. Impfungen in der Apotheke sind somit in fünf Kantonen möglich: Freiburg, Neuenburg, Solothurn, Zürich und Graubünden. Impfungen aufgrund eines ärztlichen Rezepts erlauben die Kantone Tessin und Basel-Landschaft. Im Kanton Bern läuft ein Pilotprojekt mit Grippeimpfung, und der Kanton Thurgau hat seine Heilmittelverordnung ebenfalls angepasst. Dort sollen die Apotheker künftig insbesondere Grippe- und FSME-Impfungen verabreichen. In den anderen Kantonen braucht es offenbar noch Aufklärungsarbeit und Einsicht. Einsicht, dass die Apotheker einen wesentlichen Teil der Grundversorgung im Gesundheitswesen darstellen. Sie können die Hausärzte entlasten, tragen zur Sicherheit bei der Medikamententherapie bei und sind kostengünstige, publikumsnahe, motivierte Leistungserbringer mit universitärer Ausbildung. Es ist an der Zeit, ihr Potential auszuschöpfen, ihnen die entsprechenden Kompetenzen zu geben und sie für ihre Dienstleistungen adäquat zu entschädigen.
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25. Mai 2016
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