Paracetamol ist ein breit eingesetztes Schmerzmittel. Frauen, Männer, Kinder, ja sogar Säuglinge erhalten den Wirkstoff bei Fieber und Schmerzen. Nun zeigt sich allerdings, dass der Einsatz von Paracetamol Auswirkungen auf das ungeborene Kind haben kann. Wenn Mütter während der Schwangerschaft zu diesem Schmerzmittel greifen, steigt das Risiko, dass das Kind zu einem ADHS-Kind wird, um 37 Prozent. Dies zumindest postulieren zwei neue Studien aus Dänemark und Norwegen.
Nun kann man natürlich dagegenhalten mit dem Argument, dass Paracetamol ein weit verbreitetes Arzneimittel ist, von dem schwerwiegende Nebenwirkungen längst bekannt wären, würden sie häufig auftreten. Das stimmt sicherlich. Fest steht aber auch, dass der Einsatz von Arzneimitteln stets respektvolle Zurückhaltung und von Fall zu Fall eine Beratung durch eine Fachperson erfordert. Das ist ja auch der Grund, weshalb – bis jetzt zumindest – bei uns weder einfache Schmerzmittel noch andere registrierte Medikamente beim Grossverteiler zusammen mit Spagetti und Tomatensauce verkauft werden dürfen. Die Beratung in der Apotheke ist wichtig, um die Medikamentensicherheit so hoch wie möglich zu halten.
Für die Medikamentensicherheit müsste sich eigentlich auch Gesundheitsminister Alain Berset stark machen. Tut er vielleicht verbal. Die Realität sieht anders aus. Der Bund gefällt sich immer noch in der Rolle des erbarmungslosen Preisdrückers. Gemäss Spezialitätenliste muss zum Beispiel eine Packung Dafalgan 250 mg Pulver für Kinder für 1.40 Franken verkauft werden. Kein Tippfehler! Einen Franken und vierzig Rappen darf der Apotheker den Krankenkassen verrechnen für Beratung, Abrechnung auf Krankenschein, Lohnkosten für Mitarbeiter etc. etc.
Das ist an sich schon ein Hohn. Jedes Znünibrötli, jeder WC-Dufty und jede Zahnpasta kostet mehr. Damit aber nicht genug. Der Apotheker bezahlt für den Einstand des genannten Medikaments 1.54 Franken. Nein, auch das ist kein Tippfehler. Einen Franken und 54 Rappen stellt der Grossist dem Apotheker in Rechnung für ein Medikament, für das er im Verkauf lediglich 1.40 Franken verlangen darf!
Die staatlich verordnete Preisdrückerei führt also inzwischen zu der absurden Situation, dass die Apotheker manche Medikamente nicht nur zu Spottpreisen, sondern sogar unter dem Einstandspreis verkaufen müssen, ein staatlich verordnetes Verlustgeschäft. Kümmert es jemanden? Nein, nicht wirklich. Vor einem Jahr schrieben Dr. Claus M. Hysek, Apotheker und Präsident des IFAK Vereins, und sein Generalsekretär Claude Houriet einen Brief an Alain Berset, um auf diesen unhaltbaren Zustand aufmerksam zu machen. Die Antwort kam einige Monate später von Pascal Strupler, Direktor des BAG. In seinem Schreiben räumt er zwar ein, dass es in «Einzelfällen» zu grossen Preissenkungen komme. Da müsse dann halt die Herstellerfirma sich melden. «Es besteht meines Erachtens aber kein Anlass», wegen «eines Beispiels» und «anderer Einzelfälle» auf ein «generelles Problem bei den Preissenkungen zu schliessen», schreibt Strupler.
Da bleibt einem wahrlich das Wort im Halse stecken. Die steigende Staatsquote lässt grüssen.
21. April 2015
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