Informiert im Gesundheitswesen

Im Kanton Zürich dürfen Apotheker impfen

International Certificate of VaccinationEndlich ist es – zumindest im Kanton Zürich – soweit, die Apotheker dürfen voraussichtlich ab Herbst 2015 gegen Grippe, FSME sowie Hepatitis A und B impfen. Voraussetzung dafür ist eine fachliche Aus- und Weiterbildung, um die Bewilligung durch die Gesundheitsdirektion zu erhalten. Ausserdem dürfen nur Personen über 16 Jahre geimpft werden, weil die Impfwilligen urteilsfähig sein müssen. Ausserdem dürfen in der Apotheke nur langjährig erprobte Totimpfstoffe injiziert werden. Noch steht der Regierungsrastbeschluss aus. Er soll im Sommer fallen und wird wohl reine Formsache sein. Selbst die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich steht hinter dem neuen Angebot der Apotheker. Es gibt keinen plausiblen Grund, den Apothekern diese Dienstleistung zu verweigern. Sie verfügen über eine universitäre Ausbildung und können somit die überlasteten Hausärzte sehr gut unterstützen. Ausserdem ist die Impfmöglichkeit ohne Voranmeldung in der Apotheke kundenfreundlich, kostengünstig und ein essentieller Beitrag zur Erhöhung der Impfrate.

Es wäre schön, wenn die anderen Kantone bald nachziehen.

http://www.nzz.ch/zuerich/apotheker-duerfen-bald-impfen-1.18511821

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Apotheker-duerfen-bald-auch-spritzen/story/23156082

30. März 2015

Foto © Alexander Raths – Fotolia

 

 

Kommentar verfassen

Unsere Partner

Nach oben scrollen
%d Bloggern gefällt das: