Der Arzt verschreibt, der Apotheker verkauft. So muss es sein. Für die Sicherheit der Patienten, für die Transparenz und für die Verschreibung strikt nach Notwendigkeit für die Behandlung. Leider werden diese Kriterien weder beim Versandhandel noch bei der SD erfüllt. Der Versandhandel verlockt Ärzte mit Kick-back-Zahlungen zu übermässigen Verschreibungen, die SD verführt ebenfalls zu grosszügigem Medikamenteneinsatz. Allerdings wagte sich in der Vergangenheit wegen der vehementen Gegenwehr der Ärzte kaum ein Politiker, das heisse Eisen SD anzupacken, und beim Versandhandel drückten die kantonalen Behörden beide Augen zu, wohl auch, weil sie geharnischten Reaktionen aus dem Weg gehen wollten. Allmählich setzt ein Umdenken ein. Der Versandhandel bleibt im revidierten Heilmittelgesetz grundsätzlich verboten. Konsequent wäre es, auch die SD endlich abzuschaffen. Die Problematik ist nämlich dieselbe. Die transparente Lösung heisst, der Arzt verschreibt, der Apotheker verkauft. Dann hat der Arzt kein Interesse an übermässiger Verschreibung, und der Patient die echte freie Apothekenwahl. Der Apotheker gewährleistet Sicherheit nach dem Vier-Augen-Prinzip, und – ganz wichtig – es findet keine Mengenausweitung statt. Der Apotheker verkauft zwar, aber er hat keinen Einfluss auf die Verschreibung.
Lesen Sie zum Thema Versandhandel den Artikel von Franziska Sprecher, Assistenzprofessorin für öffentliches Recht an der Universität Bern in NZZ online vom 12. März:
http://www.nzz.ch/meinung/debatte/keine-verbandelung-von-aerzten-und-versandapotheken-1.18500003
12. März 2015
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