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Nicht prüfen, durchsetzen!

Business character - Contract Business character - Contract BusiDas Abgeltungssystem für Ärzte des Medikamenten-Versandhandelsunternehmens «Zur Rose» ist illegal. Dies das Urteil des Bundesgericht vom 7. Juli 2014. In der Begründung dazu heisst es: «Die praktizierte Zusammenarbeit der Versandapotheke «Zur Rose» mit Ärzten im Medikamentendirektversandmodell ist rechtswidrig. Sie verstösst gegen die Bewilligungspflicht für die Abgabe von Arzneimitteln und gegen das Heilmittelgesetz.»

Das ist klar und unmissverständlich. Der Direktversand umgeht das SD-Verbot, die Kick-back-Zahlungen für jedes übermittelte Rezept und für die Anwerbung von Neukunden für den Versandhandel in der Arztpraxis sind eine Form von Korruption.

Durchsetzen müssen das Urteil nun die Kantone. Spürbare Aktivität ist dort allerdings noch nicht festzustellen. Die kantonalen Gesundheitsdirektoren könnten versucht sein, die unangenehme Aufgabe auszusitzen. Man wolle «prüfen», welche Massnahmen ergriffen werden müssten, hiess es etwa aus dem Kanton Bern. Solche Formulierungen bedeuten normalerweise «wir schieben die Sache mal auf die lange Bank und hoffen, dass die Angelegenheit mit der Zeit in Vergessenheit gerät». Falls dann doch mal jemand nachfragt, kann man seine Untätigkeit damit begründen, man sei immer noch beim Prüfen. Und irgendwann viel später kann man dann behaupten, man habe nach intensiver Prüfung nichts gefunden, was man hätte unternehmen müssen. Die Apotheker wollen solchen Verhinderungstaktiken zuvorkommen. In einem Brief ermahnte Pharmasuisse die kantonalen Gesundheitsdirektoren kürzlich, ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen. Warten wir also gespannt auf die Massnahmen der Regierungsräte.

14. Januar 2015

Foto © Jipé – Fotolia

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