Das Unispital Basel hat Sparpotential entdeckt. Angebrochene Packungen von Nichtlagermedikamenten können neu an die Spitalapotheke zurückgegeben werden. Bei einem Packungswert von 40 Franken und einer verbleibenden Mindesthaltbarkeit von drei Monaten lohne sich diese Rücknahme, heisst es. Gespart werden könnten auf diese Weise bis zu 85‘000 Franken pro Jahr, rechnet man beim Unispital.
Das klingt grundsätzlich gut. Zumindest solange garantiert ist, dass die Packungen, die in die Spitalapotheke zurückgegeben werden, das Spital nicht verlassen und auf der Station jederzeit sachgemäss gelagert wurden. Von einem Unispital sollte man dies erwarten können. Dennoch: Apotheker nehmen bekanntlich angebrochene Packungen nicht zurück. Sie können auf solche Produkte keine Qualitätsgarantie mehr geben. Auch wenn die Kunden beteuern, sie hätten die Medikamente strikt nach Vorschrift gelagert, sicher ist das nicht. Und es läge dann schon ziemlich quer in der Gesetzeslandschaft, wenn beim Pharmahandel extreme Vorschriften für die gesamte Logistikkette bis hin zu klimatisierten Lieferwagen erlassen und im Spital ohne Federlesen angebrochene Packungen mehrfach verwendet werden.
Und noch eine Frage drängt sich auf. Wird den Patienten jedes Mal die volle Packung verrechnet? Es sieht danach aus. Laut Artikel in der BAZ wird dem ersten Patienten die volle Packung verrechnet. Intern würden für den Rest dann nur noch zehn Franken Administrationsgebühr verrechnet, heisst es. Intern? Und was verrechnet das Spital dem Patienten?
Auch bezüglich Verrechnung läge das Recyclingmodell im Spital quer in der Gesetzeslandschaft. Solange jedes geschenkte Blöckli und jeder gratis überreichte Kugelschreiber eines Pharmaherstellers als Bestechungsversuch gewertet wird und Apotheker jeden Rappen Rabatt unverzüglich weitergeben sollten, ist es stossend, wenn auf der anderen Seite ein Spital mit Mehrfachverrechnung von angebrochenen Packungen still und leise einen 100%-Rabatt herausholt. So viel wäre es nämlich, wenn zwei Patienten mit derselben Packung versorgt werden und beide voll dafür bezahlen. Ganz besonders störend wäre diese bedenkliche Verrechnungspraxis bei Spitälern, die bekanntlich zur Hälfte von Steuergeldern finanziert und in der Mehrheit von der öffentlichen Hand betrieben werden.
Nichts gegen Sparmassnahmen. Aber wenn, dann bitte für alle dieselben Massstäbe!
http://bazonline.ch/basel/stadt/So-spart-das-Unispital-bei-der-Apotheke/story/30477702
9. Januar 2015