Informiert im Gesundheitswesen

Die Medien schweigen

Fotolia_41796499_XSDas Bundesgericht beurteilt das Abgeltungssystem für Ärzte des Medikamentenversandhandelsunternehmens «Zur Rose» als illegal. Das Urteil erging am 7. Juli 2014, seit Mitte November liegt die Begründung vor. Darin heisst es: Die praktizierte Zusammenarbeit der Versandapotheke «Zur Rose» mit Ärzten im Medikamentendirektversandmodell ist rechtswidrig. Sie verstösst gegen die Bewilligungspflicht für die Abgabe von Arzneimitteln und gegen das Heilmittelgesetz (siehe Beitrag im 3-min.info «Abgeltungssystem von Zur Rose ist rechtswidrig» vom 19. November).

Der Direktversand umgeht das SD-Verbot, die Kick-back-Zahlungen für jedes übermittelte Rezept und für die Anwerbung von Neukunden für den Versandhandel in der Arztpraxis sind eine Form von Korruption.

Haben die Medien über dieses Urteil berichtet? Haben sie nicht. Kein Wort. Schweigen im Walde. Das Urteil passt den Redaktionen, die sich ja immer wieder gerne als PR-Schreiber für den Versandhandel profilieren, offenbar nicht in ihr seit Jahren hochgehaltenes Konzept «Apotheken sind schlecht, Versandhandel ist gut». Das ist – neben dem dreisten Verhalten von Zur Rose, die das illegale Geschäftsmodell seit Jahren praktiziert – ein weiterer Skandal.

4. Dezember 2014

Foto © velazquez – Fotolia

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