Informiert im Gesundheitswesen

Abgeltungssystem von Zur Rose ist rechtswidrig

Fotolia_54754786_XSAm 7. Juli entschied das Bundesgericht, dass das Medikamentenversandhandelsunternehmen Zur Rose gegen das Gesetz verstösst, wenn es Ärzten Geld für an Zur Rose übermittelte Rezepte und für die Werbung von Neukunden überweist. Nun liegt die schriftliche Begründung des Bundesgerichts vor. Das Geschäftsmodell von Zur Rose verstösst gegen den Art. 33 HMG, weil die Ärzte von zur Rose für Leistungen finanziell entschädigt werden, die sie bereits über den Tarmed abrechnen. Ausserdem umgehen Ärzte in Kantonen mit SD-Verbot und ohne Bewilligung zum Verkauf von Medikamenten  die kantonale Gesetzgebung, wenn sie mit Zur Rose zusammenarbeiten.

Medienmitteilung von Pharmasuisse:

Medienmitteilung Bundesgericht Urteilsbegründung Zur Rose

19. November 2015

Foto © Africa Studio

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