Ein wesentlicher Grund, der für das ärztliche Rezept und gegen die SD spricht, ist das Vieraugenprinzip. Jeder macht Fehler. Bedenklich ist jedoch, wenn einfache Möglichkeiten, die Fehlerquote zu senken, aus reinem Gewinnstreben strikt verweigert werden, wie dies Ärzte, die in ihrer Praxis Medikamente verkaufen, tun. Ein aktuelles Beispiel, das kürzlich einer Apothekerin zugetragen wurde: Auf einer von einem Arzt verkauften Packung «Motilium lingual» klebt eine Etikette mit der Aufschrift «Imodium lingual – Durchfall i.R.». Wie gesagt, jeder macht Fehler. Aber solche Verwechslungen sollten nicht vorkommen. Der Arzt hätte den Fehler vermeiden können, indem er ein Rezept zu Handen des Apothekers ausstellt. Dort gilt das Vieraugenprinzip übrigens auch intern. Kein Rezept wird ausgeführt, ohne dass es von einer zweiten Person, normalerweise dem verantwortlichen Apotheker, vor der Abgabe kontrolliert wurde. Falls eine Praxisassistentin das Medikament mit dieser bedenklichen Verwechslung abgegeben hat, dann ist der Medikamentenverkauf in der Arztpraxis erst recht eine gefährliche Fehlkonstruktion.
2. Juli 2014