Pharmasuisse empfiehlt ein Ja zum «Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung», der am 18. Mai zur Abstimmung kommt. Zugunsten dieses Beschlusses haben die Ärzte ihre Initiative «Ja zur Hausarztmedizin» zurückgezogen. Sie sehen darin ihre Anliegen ausreichend vertreten. Der Bund begründet seinen Gegenvorschlag mit der einseitigen Berücksichtigung der Hausärzte im Initiativtext. Zur Grundversorgung gehörten auch andere Berufsgruppen. Auch sie sollen verstärkt einbezogen werden. Explizit genannt werden auch die Apotheker. Pharmasuisse erhofft sich von der Verfassungsänderung eine Stärkung ihres Berufsstandes. Einige Antworten des BAG auf die «FAQ» weisen tatsächlich in Richtung Integration verschiedener Berufe. Auf die Frage «Wer nimmt neben den Hausärztinnen und Hausärzten Aufgaben in der medizinischen Grundversorgung wahr?» heisst es zum Beispiel: «….Als Beispiele zu nennen sind etwa Kinderärztinnen und Kinderärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Angehörige der Psychologieberufe wie Psychotherapeuten, Pflegende, Physio- und Ergotherapeuten und -therapeutinnen oder medizinische Praxisassistentinnen.» Immerhin kommen die Apotheker gleich nach den Kinderärzten! Verbindlich klingt es auch in der Antwort auf die Frage, welches die konkreten Auswirkungen des Verfassungsartikels seien. Bei der Gesetzgebung im Gesundheitsbereich, schreibt das BAG, müsse stets auch an die Grundversorgung gedacht werden: «So dürfen keine Vorlagen ausgearbeitet werden, die deren Zugänglichkeit behindern oder die hohe Qualität der Grundversorgung beschränken.»
Die Worte hören die Apotheker wohl. Die SD ist nach einem positiven Abstimmungsresultat definitiv nicht mehr verfassungskonform. Der Medikamentenverkauf in der Arztpraxis hindert die Zugänglichkeit und die Qualität der Grundversorgung nachweislich. Die SD entzieht den Apotheken die Lebensgrundlage und zerstört somit den Zugang zur Fachperson Apotheker und zur fachlich begleiteten Selbstmedikation, und sie verhindert, zum Schaden der Patienten, eine synergistische Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker.
Dass die Hausärzte auf den Medikamentenverkauf verzichten, wenn sie dank dem neuen Verfassungsartikel dereinst bessergestellt sind, ist allerdings wenig wahrscheinlich. Die Apotheker werden sich auch nach Annahme des Verfassungsartikels ihr Recht erkämpfen müssen. Der Verfassungsartikel stärkt ihre Legitimation.
Bundesbeschluss_Grundversorgung
http://www.bag.admin.ch/themen/berufe/13932/13933/14680/index.html?lang=de
1. April 2014