Es riecht penetrant nach Mottenkugeln, wenn Preisüberwacher Meierhans nun wieder mit dem Vorschlag daherkommt, die Krankenkassen sollten nur noch das günstigste Generikum vergüten. Dieser Vorschlag ist weltfremd und äusserst unfreundlich gegenüber den Patienten. In der Praxis geht das dann nämlich so: Der Kunde kommt in die Apotheke mit einem Rezept für ein bestimmtes Medikament, möglichweise für eines, das er schon seit längerem einnimmt. Zum Beispiel ein Blutdruckmittel. Der Apotheker hat nun die undankbare Aufgabe, dem Kunden klar zu machen, dass seit seinem letzten Medikamentenbezug ein noch billigeres Präparat auf den Markt gekommen ist und ihm daher die Krankenkasse nur dieses vergüte. Selbstverständlich kann der Kunde bei seinem vertrauten Medikament bleiben, aber dann muss er draufzahlen. Es braucht nicht viel Vorstellungskraft, um sich auszumalen, was für frustrierende, unselige Diskussionen aus solchen Situationen entstehen. Am Schluss zahlt der Kunde zähneknirschend drauf und ärgert sich zu Recht über seine Krankenkasse (und zu Unrecht wahrscheinlich auch über den Apotheker), oder er wechselt das Präparat und fühlt sich unsicher, ob er denn nun wirklich dasselbe Medikament habe, das genau so wirke wie sein früherer Blutdrucksenker.
Solche Übungen sind nun wirklich Unsinn, denn sie sind Compliance-Killer (unsichere Patienten nehmen im Zweifelsfall ihre Medikamente nicht), fördern Medikamentenzwischenfälle (weil die Patienten rasch den Überblick über ihre Medikation verlieren), und sie sind absolut marktfeindlich, weil sie dem jeweils billigsten Generikum Monopolstatus verleihen – bis ein anderer Hersteller nachzieht. Resultat: Am Schluss gibt es beide Generika nicht mehr, weil sich die Hersteller gegenseitig in die Verlustzone gedrückt haben.
4. März 2014