Informiert im Gesundheitswesen

Zürcher Apotheker dürfen nun doch nicht impfen

Es mutet an wie ein Witz, ist aber leider keiner. Die Zürcher Apotheker sollen nun doch nicht impfen dürfen. Dafür hatten sie sich seit Jahren eingesetzt und vom zuständigen Regierungsrat Thomas Heiniger auch durchaus Zusagen zu neuen Möglichkeiten für Dienstleistungsangebote erhalten. Aber inzwischen verschanzt sich der Herr Regierungsrat hinter irgendwelchen Swissmedic-Angaben, wonach bei Impfungen schwere Nebenwirkungen, wie Schockzustände, auftreten könnten und deshalb die Apotheker nun eigentlich doch nicht impfen dürfen sollen. Was für eine fadenscheinige Ausrede! Hinweise auf schwere Nebenwirkungen stehen bei praktisch jedem Medikament im Beipackzettel. Das kann passieren, genauso wie jemand bei einem Wespenstich oder nach Einnahme eines Antibiotikums einen anaphylaktischen Schock erleiden kann. Das BAG geht davon aus, dass bei höchstens einer von 100‘000 Impfungen schwere Nebenwirkungen auftreten. Dass Heiniger den Apothekern deshalb das Impfen de facto verweigert, ist ein Affront. Allerdings kommt seine Verweigerung nicht von ungefähr. Heiniger ist durch und durch ein Freund der Ärzte. Es sei daran erinnert, dass er bei der 200-Jahr-Feier der Zürcher Ärztegesellschaft im Jahr 2010 im Patronatskomitee der Festorganisation sass und noch immer – an erster Stelle aufgeführt – im Patronatskomitee des Zürcher Ärzteballs sitzt! Man stelle sich bloss vor, der Mann würde es wagen, den Apothekern auch nur ein klitzekleines bisschen entgegenzukommen. Seine Arztfreunde würden ihm beim nächsten Treffen das Cüpliglas aus den Händen reissen. Aber die Ärzte können unbesorgt sein. Ihr Mann in der Regierung wird sie nicht enttäuschen.

http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/gesundheitsdirektion-krebst-beim-impfrecht-fuer-apotheker-zurueck-1.758893

http://www.aerzteball.ch/indexnew.php?site=content/sites/sites&id=5&cat_id=3&page_id=1

15. Oktober 2013

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