Ende Juni 2013 legte die Aargauer Kantonsregierung die definitiven Spitaltarife für die Hirslanden Klinik Aarau und die Asana Gruppe mit den Spitälern Leuggen und Menziken fest. So weit so gut. Doch jetzt kommt der Hammer: Die Tarife, die leicht unter den Ende 2011 ausgehandelten Werten liegen, sollen rückwirkend auch für 2012 gelten! Im Klartext: An die 30‘000 Rechnungen müssten neu ausgestellt werden, wie die Aargauer Zeitung online berichtet. Und damit wäre der Fall ja nicht abgeschlossen. Da die Rechnungen tiefer ausfallen, müssten dann ja auch 30‘000 Rechnungsdifferenzen rückvergütet werden. Gegen diesen Regierungsentscheid wollen die betroffenen Spitäler nun beim Verwaltungsgericht klagen. Verständlich. Denn eine solche Vorgabe ist absolut weltfremd. Es geht nicht darum, ob die niedrigeren Tarife nun gerechtfertigt sind oder nicht. Inakzeptabel ist, dass sich eine Regierung bis Mitte Jahr Zeit lässt für einen solch wichtigen Entscheid und ihn dann rückwirkend auf eineinhalb Jahre angewendet haben will. Dies zeugt davon, dass viele Politiker keine Ahnung haben vom Wirtschaftsleben. Hätten die betroffenen Spitäler vielleicht seit eineinhalb Jahren keine Rechnungen mehr ausstellen sollen, weil allenfalls irgendwann in ferner Zukunft die Regierung einen anderen Tarif angewendet haben möchte? Wie soll da ein Unternehmen – und das sollen doch alle Leistungserbringer sein, wie die Politik nicht müde wird zu betonen – budgetieren, wie planen, wie überhaupt überleben?
Man möchte nicht wissen, wie dieselben Regierungsleute Zetermordio schreien würden, wenn man ihnen das Sitzungsgeld rückwirkend auf mehr als ein Jahr kürzen würde. Rechtssicherheit sollte man auch im Gesundheitswesen noch erwarten dürfen.
29. Juli 2013