In gross aufgemachten Artikeln im «Der Bund» und im Tages-Anzeiger vom 24. Juni wird unter dem Titel «Fehlender Hinweis mit fatalen Folgen» auf einen Fall hingewiesen, bei dem eine Frau ihren Geruchs- und Geschmackssinn verlor, nachdem sie Klacid geschluckt hatte. Laut WHO seien seit Anfang der 1990er Jahre 300 Meldungen zu Geschmacksverlust und 125 Meldungen zu Geruchsverlust eingegangen, heisst es in dem kurzen Zeitungsartikel weiter. Swissmedic habe nun eine Änderung der Packungsbeilage veranlasst. Bisher steht in der Packungsbeilage lediglich, dass es zu Geschmacks- und Geruchsstörungen kommen könne. Als mögliche Nebenwirkungen werden bei Klacid auch Störungen der Leber-, Bauchspeicheldrüsen und Nierenfunktion, Depressionen und Herzrhythmusstörungen genannt. Sie treten selten auf, können aber durchaus gravierend sein. Nebenwirkungen, auch schwere, lassen sich bei keinem Medikament ausschliessen. Für die betroffene Patientin ist der Sinnesverlust ohne Zweifel tragisch und, falls er irreversibel ist, eine massive Einschränkung der Lebensqualität. Und doch: Es geht bei jeder Anwendung eines Medikaments um eine Abwägung der Risiken. Wollten wir sämtliche Nebenwirkungsrisiken von Medikamenten ausschalten, müssten wir im Gegenzug sämtliche Risiken, die mit unbehandelten Krankheiten eihergehen, in Kauf nehmen. Man muss nicht lange überlegen, wo der grössere Nutzen liegt. Nun der Herstellerfirma Abbott zu unterstellen, sie habe nur das Geschäft im Sinn, ist ein bisschen einfach.
26. Juni 2013