Informiert im Gesundheitswesen

Impfen in der Apotheke

In den Kantonen Solothurn, Zürich, Neuenburg, Basel-Land und im Tessin dürfen ausgebildete Apotheker impfen, wenn ein Rezept für den Impfstoff vorliegt. Gute Sache. Wäre schön, wenn man die Apotheker diese sinnvolle Dienstleistung in allen anderen Kantonen ebenfalls erbringen liesse. Sonst sind doch auch immer alle fürs Kostensparen. Hier gibt es eine gute Gelegenheit, den Worten Taten folgen zu lassen!

http://www.pharmasuisse.org/de/bildung/Apotheker%20Weiterbildung/Seiten/Faehigkeitsausweise.aspx

18. Juni 2013

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