Wer immer noch glaubt, die SD sei kein Problem, sollte die neueste Ausgabe von «dosis» lesen. «Wie gewisse Ärzte am Versandhandel von «Zur Rose» mitverdienen, ist stossend», heisst es in der Publikation des Apothekerverbands Pharmasuisse. Konkret: Ärzte erhalten bares Geld für jede verschriebene Zeile, für Neukundenwerbung, für den Interaktionencheck (!), und die Praxisassistentinnen werden mit Kosmetikgutscheinen geködert. Würden sich die Apotheker solches erlauben, was für ein Geschrei sogleich losginge! Bei den Ärzten schauen alle weg. Swissmedic hält Mengenanreize nicht für einen Tatbestand gemäss Artikel 33 HMG. Das Bundesgericht sieht kein Problem, wenn eine Spitalärztin sich 50‘000 Franken auf ein spezielles Konto überweisen lässt, und ein Untersuchungsrichter im Kanton Freiburg bezeichnet finanzielle Zuwendungen an Ärzte für die Verschreibung bestimmter Medikamente als «Stellvertreter-Problem». Ein Arzt in einer Privatpraxis sei kein Beamter und darum handele es sich nicht um Beamtenbestechung. Privatbestechung wäre es zwar schon irgendwie, aber eigentlich doch nicht, weil ein selbständiger Geschäftsinhaber nicht bestochen werden könne.
Alles klar? Uns auch nicht.
4. Juni 2013