Informiert im Gesundheitswesen

Vertrocknete Salatblätter sind keine Lebensgrundlage

In der Zeitschrift Saldo vom 17. April wird der Bund an den Pranger gestellt. Er «sorgt» für die angeblich zu hohen Preise von Blutzuckerteststreifen, Urinbeuteln, Kompressionsstrümpfen, behauptet der Journalist. Um sich eine Meinung zu bilden, sollte man allerdings eine Ahnung haben von den Mechanismen der Preisbildung. Es stimmt, der Bund setzt obere Limiten für den Publikumspreis fest. Tatsache ist aber auch, dass die Pharmaindustrie den Fabrikabgabepreis bestimmt. Diese beiden Preise sind Deckel und Boden desselben Sandwichs, beide kommen aber von einem anderen «Bäcker». Dazwischen liegt nicht etwa eine fette Scheibe Speck, sondern ein vertrocknetes, hauchdünnes Salatblatt, genannt Distributionsspanne. Von diesem mageren Salatblatt müssen sich der Pharmagrosshandel und die Apotheken ernähren. Bei vielen medizinischen Hilfsmitteln bleibt nicht einmal mehr dieses Salatblatt übrig. Dann nämlich, wenn der Bund den Publikumspreis so stark senkt, dass er tiefer liegt als der Fabrikabgabepreis. Die Pharmaindustrie zuckt mit den Achseln. Sie denkt nicht dran, ihren Fabrikabgabepreis ebenfalls zu senken. Der Apotheker muss das Produkt teurer einkaufen als er es verkaufen kann. Er zahlt drauf, oder der Patient muss die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen. Das kann nicht der Sinn der Sozialversicherung sein. Entweder ist ein Produkt bzw. eine Produktkategorie unnötig, dann soll man sie aus dem Leistungskatalog streichen, und der Patient zahlt sie selbst. Oder es handelt sich um eine anerkannte Pflichtleistung. Dann allerdings muss der Preis so gestaltet sein, dass dem Apotheker eine angemessene Marge bleibt.

18. April 2013

 

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