Im Kanton Aargau ist der Medikamentenverkauf in der Arztpraxis, ausser in begründeten Notfällen, verboten. Nun haben zwei Ärzte in Landgemeinden, einer in Riniken, einer in Boswil, ein SD-Gesuch gestellt. Vom Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau um eine Stellungnahme gebeten, zeigt sich der Apothekerverband des Kantons Aargau pragmatisch und befürwortet im Sinne der medizinischen Grundversorgung die SD-Gesuche von Ärzten in Gebieten, in denen in weiterem Umkreis keine Apotheke vorhanden ist. Man denke an den umgekehrten Fall vor! Die Ärzte wehren sich konsequent und vehement gegen jegliches Entgegenkommen den Apothekern gegenüber. Bleibt nur zu hoffen, dass die beiden Gesuche nicht ein übler Trick der Ärzte sind, um bei der bevorstehenden Abstimmung über die beiden kantonalen Initiativen zur Medikamentenabgabe irgendwelche Ränke zu schmieden. Am 22. September kommen die beiden Initiativen (eine der Apotheker und eine der Ärzte) zur Medikamentenabgabe zur Abstimmung. Der Grosse Rat empfiehlt beide Initiativen zur Ablehnung. Votieren die Stimmbürger auch so, dann bleibt im Kanton Aargau das SD-Verbot erhalten. Dennoch sind die Apotheker über die Ablehnung ihrer Initiative enttäuscht, weil sie das SD-Verbot in der Verfassung verankert haben wollen. Nehmen die Stimmbürger beide Initiativen an, hat die Initiative der Apotheker Vorrang, weil sie als Verfassungsinitiative höher gewichtet wird.
22. März 2013