Seit 1. Januar ist das revidierte Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Darin ist unter anderem gesamtschweizerisch geregelt, was in einer Patientenverfügung stehen muss und worauf man achten soll, damit sie zu gegebener Zeit ihre Funktion auch erfüllt. Basierend auf diesem neuen Gesetz haben die FMH und die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften Vorlagen ausgearbeitet, die als pdf heruntergeladen oder in gedruckter Version bestellt werden können. Es gibt eine Kurzversion und eine Langversion, auf der man auch festhalten kann, «dass die medizinischen Möglichkeiten zur Erhaltung meines Lebens ausgeschöpft werden.»
http://www.samw.ch/de/Ethik/Patientenverfuegung.html
27. Februar 2013