Und immer mal wieder holt ein Journalist die alten Kamellen von der Weitergabepflicht von Rabatten auf Medikamenten aus dem Keller. «Konsumentenschützer und Branchenkenner» werden im Tages-Anzeiger vom 22. Oktober zitiert, nicht namentlich natürlich, aber diese unbekannten Wesen wissen ganz genau, dass Ärzte und Apotheker jährlich einen zweistelligen Millionenbetrag an Rabatten einstreichen, den sie weitergeben müssten. Solche Zahlen kann man unbewiesen in die Zeitung setzen, und es finden sich auch problemlos ein paar Empörte, die sich gerne zitieren lassen.
Tatsache ist aber doch, dass die Preise inzwischen derart tief und die Margen derart kümmerlich sind, dass die Schwelle zum Verlustgeschäft schnell überschritten ist. Falls – und es sei betont: falls – also zum Beispiel ein Apotheker überhaupt einen Rabatt aushandeln kann, dann macht er sich damit keinen faulen Lenz, sondern braucht ihn, um das Überleben seines Geschäfts zu sichern. Mit den normalen Margen, die ihm die Politik zugesteht, geht das nämlich kaum noch. Ausserdem gibt es bei den Medikamentenpreisen keine Preisbindung mehr. Woher wollen die Dauerempörten so exakt wissen, wie viele Einkaufsrabatte angeblich nicht weitergegeben werden?
Fazit: Man sollte Gesetzesartikel, die sich als unsinnig herausstellen, ersatzlos streichen.
22. Oktober 2012