Informiert im Gesundheitswesen

Das Geschäft mit Online-Rezepten

Ein Solothurner Arzt ist vom Verwaltungsgericht wegen Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht schuldig gesprochen worden. Der Praxisarzt betrieb neben seiner normalen Tätigkeiten ein schwunghaftes Geschäft mit Online-Rezepten. 9000 sollen es in zehn Monaten gewesen sein. Das sind rund 30 Rezepte pro Tag, Wochenenden mitgerechnet. Der Mann war also fleissig, aber da er sein lukratives Geschäft ohne lästigen direkten Kundenkontakt abwickelte, dürfte er sich dennoch nicht überarbeitet haben. Er verschrieb offenbar vor allem Betäubungsmittel, Valium und ähnliche Medikamente, da sind die Kunden ja ohnehin froh, wenn keiner Fragen stellt.

Dieser Arzt ist ein schwarzes Schaf, keine Frage. Aber eigentlich ist er für ein Geschäftsmodell verurteilt worden, das andere ganz offiziell und völlig unbehelligt ebenfalls anwenden. Wer zum Beispiel bei der Versandapotheke Zur Rose Medikamente zur Selbstmedikation beziehen will, füllt auch nur einfach ein Formular aus. Daraus fabrizieren die Mitarbeiter von Zur Rose ein «Rezept», denn ein solches ist auch bei rezeptfreien Medikamenten Voraussetzung dafür, dass sie überhaupt per Versandhandel verkauft werden dürfen. Laut Anpreisung auf der Website von Zur Rose prüfen «Ärzte und Apotheker Ihre Bestellung auf Unverträglichkeit und Wechselwirkungen». Klingt gut. Woher aber wollen die Mitarbeiter vom Versandhandel wissen, ob der Online-Kunde den Fragebogen korrekt und mit vollständigen Angaben aufgefüllt hat? Ein persönliches Gespräch findet nicht statt. Das «Rezept» steht also auf ziemlich wackligen Füssen. Und wie lässt sich eigentlich die ärztliche Sorgfaltspflicht damit vereinbaren, dass die Online-Kunden zu einer Bestellung von mindestens 75 Franken animiert werden, weil ihnen dann die Versandkosten erlassen werden?

http://www.so.ch/fileadmin/internet/bjd/bgogr/pdf/interneturteile/Disziplinarmassnahmen.pdf

http://www.drs.ch/www/de/drs/nachrichten/regional/aargau-solothurn/353695.verwaltungsgericht-spricht-solothurner-arzt-schuldig.html

http://www.zurrose.ch/versand

27. Juli 2012

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