Informiert im Gesundheitswesen

Freie Wahl des Patienten beim SD-Arzt? Von wegen!

Im Kanton Zürich dürfen seit 1. Mai 2012 alle Ärzte Medikamente verkaufen. Die Ärzte propagierten die SD bekanntlich mit der Behauptung, die Patienten müssten frei wählen können, ob sie ihre Medikamente beim Arzt oder in der Apotheke beziehen möchten. Dass dies in der Realität nicht funktioniert, ist sattsam bekannt. Welcher Patient wagt es schon, sich zu wehren, wenn ihm der Arzt die Medikamente ungefragt in die Hand drückt. Wer trotzdem widerspricht, muss robust genug sein, das verärgerte Stirnrunzeln und das missbilligende Räuspern seines Doktors zu ignorieren. Die Ärzte haben schliesslich nicht für die Einführung der SD gekämpft, um mit den Apothekern zu teilen. Die wollen den Kuchen allein. Das ist im Kanton Zürich offensichtlich nicht anders. Der Apothekerverband des Kantons Zürich hat nun eine Patientenverfügung zum Medikamentenbezug verfasst, die Patienten einem widerborstigen Arzt übergeben können, wenn sie ihre Medikamente in der öffentlichen Apotheke beziehen möchten. Darin heisst es unter anderem: «Ich bitte Sie deshalb, mir ab heute bis auf Widerruf für alle mir verordneten Arzneimittel und Medizinprodukte ein schriftliches Rezept auszuhändigen, beziehungsweise zuzuschicken. Wenn es medizinisch vertretbar ist, möchte ich ein Dauerrezept, welches mir den wiederholten Bezug zum Zeitpunkt meiner Wahl ermöglicht.»

Es ist bedenklich, wenn Patienten mit solchem Geschütz einfahren müssen, um ihr gesetzlich verankertes Recht durchsetzen zu können. Bei der Abstimmung hatten sich die Stimmbürger unter freier Wahl mit Sicherheit etwas anderes vorgestellt.

http://www.avkz.ch/

6. Juli 2012

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