Seit 1. Januar 2011 sind die vom BAG vorgeschriebenen Höchstpreise für Blutzuckermessgeräte und Blutzuckerteststreifen derart tief angesetzt, dass die Apotheker bei den meisten Produkten keine marktwirtschaftlich vertretbare Marge mehr hätten, wenn sie zum Höchstvergütungsbetrag HVB fakturieren würden. Wollten sie nicht drauflegen, mussten sie ihre Kunden bitten, einen Restbetrag aus eigener Tasche zu bezahlen.
Gegen diese Preissenkung wehrte sich der IFAK Verein mit einer Eingabe an das BAG. Mit Erfolg. Das BAG hat den Entscheid aufgrund der Intervention von IFAK nun zumindest teilweise korrigiert. Per 1. Juli 2012 wird der HVB für 50 Teststreifen bei CHF 44.65 und auf CHF 87.60 für 100 Teststreifen festgelegt. Die damalige Preissenkung von 20 Prozent wurde auf 10 Prozent abgemildert.
Der IFAK Verein ist eine Interessengemeinschaft von rund 250 Apothekern. Dr. Claus Hysek, Präsident des IFAK Vereins, wertet den Entscheid ein positiv. IFAK werde den Markt aber genau im Auge behalten und dafür sorgen, dass die Industrie jetzt nicht einfach den Ex-Factory-Preis erhöhe. Die Preisanpassung müsse den Apothekern und den Patienten zugutekommen, denn diese hätten die Last der Preissenkung in den vergangenen eineinhalb Jahren selber tragen müssen. «Die meisten Firmen, mit wenigen Ausnahmen, haben den Apotheker damals im Regen stehen lassen», sagt Hysek.
Die Apotheker sind durch die staatlich verordnete Preissenkung in eine unmögliche Lage geraten. Entweder sie nahmen das Verlustgeschäft hin oder sie baten ihre Kunden, den Aufpreis aus der eigenen Tasche zu bezahlen, was diese vergraulte, weil sie verständlicherweise nicht einsahen, weshalb sie nun plötzlich einen Aufpreis bezahlen sollten.
Ganz vom Tisch ist für Hysek das Thema nicht: «Komfortabel ist die Situation für die Apotheker auch mit der neuen Preisregelung bei weitem nicht, aber es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.»
22. Juni 2012