Informiert im Gesundheitswesen

Reglementieren bis zum Kollaps

Die Versichertenkarte, ein ewiges Werk. Seit Jahren wird darüber diskutiert, und inzwischen ist sie irgendwie da. Dem Versicherten wird schwindlig angesichts der Menge an Kleingedrucktem, das mitgeliefert wird. Liest das jemand? Versteht das jemand? Will sich da jemand wirklich hindurchkämpfen? Da wird zum Beispiel der Versicherte darüber belehrt, dass, wenn nur die weibliche oder männliche Form genannt sei, das andere Geschlecht ebenfalls gemeint sei. Das klingt schon beinahe wie bei Haushaltgeräten. Da muss man sich auch zuerst durch eine Flut von absurden Mahnungen kämpfen, etwa dass man die Finger nicht in die Steckdose halten und den Kopf bitte nicht in den Mixer stecken soll, bis man auf Seite zehn endlich erfährt, wie man das Gerät in Betrieb nimmt. Beim Kleingedruckten zur Versichertenkarte erfährt der Versicherte etwa in der zweiten Spalte, dass er unzutreffende Angaben berichtigen lassen kann. Man wagt nicht darüber nachzudenken, wie kompliziert sich dies gestalten würde, falls man dies wirklich tun wollte. Sofern man denn überhaupt weiss, was im Detail elektronisch auf der Karte gespeichert ist. Name und Adresse, okay. Aber schon bei der AHV-Nummer stellen sich Fragen. Die FMH zum Beispiel warnt davor, die AHV-Nummer zur Identifikation des Patienten heraunzuziehen. In der Ärztezeitung Nr. 18/2012 beschreiben zwei Mitarbeiter der FMH die Konsequenzen. Anonyme Tests seien nicht mehr möglich, und durch den breiten Einsatz der AHV-Nummer auch bei den Steuerbehörden, am Arbeitsplatz etc. wäre die Verknüpfung von Datenbanken ein leichtes.

Naja, bis in weiteren zehn, zwanzig Jahren hat man sich dann vielleicht auf allen Ebenen geeinigt. Dann muss man sich wahrscheinlich auch keine Gedanken mehr machen über AHV-Nummer ja oder nein. Wenn wir das Gesundheitswesen weiterhin so zureglementieren wie bis anhin, werden wir in Zukunft wohl dank Präventionsgesetz mit nordkoreanischer Disziplin morgens Gymnastik betreiben und zum Znüni das subventionierte Pflichtpausenbrötli verdrücken sowie dank staatlichem Preisdiktat drei mal täglich irgendein parallelimportiertes Billigst-Generikum unbekannter Provenienz schlucken, ein veraltetes, aber dafür von der staatlichen Krankenkasse bezahltes Hörgerät ins Ohr stecken und uns, falls die Warteliste nicht zu lang ist, in verbeamteten Spitälern pflegen lassen.

http://www.saez.ch/docs/SAEZ/2012/18/de/SAEZ-00547.pdf

2. Mai 2012

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