Es war noch ein letzter Versuch. Nachdem die Zürcher Apotheker sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hatten, um die kantonsweite Einführung der SD doch noch abzuwenden bzw. zumindest eine angemessene Übergangsfrist zu erwirken, ist nun die Guillotine gefallen. Das Bundesgericht verweigerte die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde dreier Apotheker, die für eine Verlängerung der Inkraftsetzung der SD kämpfen. Ab 1. Mai 2012 dürfen alle Ärzte im ganzen Kanton Medikamente verkaufen. Damit sind die Dämme gebrochen. Egal wie sich das Bundesgericht zur Beschwerde in einigen Jahren äussert. Wo SD-Ärzte zuschlagen, wächst kein Gras mehr. Eher lassen sie einen Patienten zweimal antraben, wenn sie das passende Medikament gerade nicht an Lager haben, als dass sie ihm ein Rezept in die Hand drücken. Wer das nicht glaubt, höre sich in SD-Gebieten um.
Rund 500 Gesuche liegen bei der Gesundheitsdirektion. Dort wird man sich beeilen, den Gesuchen stattzugeben. Wäre es nach dem Zürcher Gesundheitsdirektor gegangen, hätte das lukrative Medikamente verkaufen in der Arztpraxis schon am 1. Januar losgehen können. Für etliche Apotheken dürfte es nun definitiv eng werden. Da hilft es wenig, wenn Krankenkassen eine Senkung der Vertriebsmargen der SD-Ärzte fordern. Zu Recht monieren sie, das zusätzliche Einkommen durch den Medikamentenverkauf schaffe falsche Anreize. Das war aber schon immer so. Es wäre deshalb hilfreich gewesen, wenn die Kassen die Apotheker schon vor Jahren unterstützt hätten in ihrem Kampf gegen die SD. Jetzt kommt die Einsicht reichlich spät. Der Mist ist, zumindest im Kanton Zürich, geführt.
13. März 2012