Wer redet nicht alles mit, wenn es um Medikamente geht. Swissmedic, Santésuisse, der Bundesrat, der Preisüberwacher, manchmal auch der Gesundheitsminister, immer wieder Otto Ineichen und jetzt auch noch ein Rechtsprofessor. Auf Dynamisan hat sich Bernhard Rütsche von der Hochschule Luzern eingeschossen. Swissmedic hätte dieses Produkt nicht als Medikament zulassen dürfen, moniert Rütsche in der Aargauer Zeitung vom 31. Januar. Denn, so Rütsche, Dynamisan nehme man nicht im Krankheitsfall, sondern es werde zur Leistungssteigerung von Gesunden angepriesen. Dies sei keine medizinische Indikation. Er sähe es daher lieber, wenn das BAG über das To-be or Not-to-be solcher Produkte befinden würde und nicht Swissmedic.
Warum die Registrierung von Dynamisan den Professor ärgert? Das wird nicht so ganz klar. Auf jeden Fall glaubt er zu wissen, dass das «Label Arzneimittel» dem Produkt einen Wettbewerbsvorteil verschaffe und die Herstellerin es deshalb zu einem höheren Preis verkaufen könne. Der Professor scheint also ein kleiner Preisüberwacher zu sein. Vielleicht sollte er auch mal darüber nachdenken, was denn die Alternative wäre. Dynamisan im Schüttkorb von Denner, Aldi und Lidl? Zum unschlagbaren Tiefpreis?
Wer den Preis als einziges Kaufargument betrachtet, mag sich ein solches Szenario wünschen. Fachleute aus dem Gesundheitswesen hätten noch ein anderes. Wenn sich Gesunde müde und erschöpft fühlen, ist es allemal besser, wenn sie sich in der Apotheke Rat holen. Vielleicht endet das Gespräch dann tatsächlich im Verkauf einer Packung Dynamisan. Vielleicht aber kristallisiert sich auch ein ernsthafteres gesundheitliches Problem heraus, das beim Apotheker mit Sicherheit besser aufgehoben ist als bei der Kassierin von Denner, Aldi und Lidl.
http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/wurde-medikament-gegen-muedigkeit-zu-unrecht-als-arzneimittel-zugelassen-119903966
3. Februar 2012