Es reicht vielen Ärzten offensichtlich nicht, sich in immer mehr Kantonen das Recht auf Medikamentenverkauf zu erstreiten. Mancherorts geht der Kampf gegen die Apotheker sogar so weit, dass Spitäler auf ihren Entlassungsrezepten einen Vermerk platzieren, die Medikamente seien beim nachbehandelnden Arzt zu beziehen. Zum Beispiel im Kanton Zürich, wo die Ärzte den Apothekern ganz offen den Krieg erklärt haben. Den Patienten wird vom Spital mit einem solchen Vermerk suggeriert, sie seien verpflichtet, die Medikamente beim Arzt zu beziehen. Sie wagen es gar nicht mehr, damit in die Apotheke zu gehen, oder tun dies mit sichtlich schlechtem Gewissen, weil sie glauben, etwas Unrechtes zu tun. Sie widersetzen sich ja schliesslich einer ärztlichen Anweisung. Dass der Vermerk illegal ist, wissen sie nicht. Und der Hammer am Ganzen: Apotheker bekommen nicht selten das Rezept dann doch noch zu Gesicht, mit durchgestrichenen Rezeptzeilen, ausser jenen für das Wundbenzin und das Heftpflaster. Das darf die Apotheke dann noch abgeben. Solche Kundenfreundlichkeiten liegen in der SD-Praxis nicht drin.
29. Dezember 2011