Informiert im Gesundheitswesen

Migros-Gutscheine als Lockvogel von Zur Rose

Mit aggressiver Werbung lockt Zur Rose neue Kunden an. Praxisassistentinnen erhalten Kosmetikgutscheine für jeden neuen Patienten, den sie dem Versandhändler zuführen. Jeder Patient, der sein erstes Dauerrezept bei Zur Rose einlöst, erhält einen Migrosgutschein im Wert von 50 Franken. «Falls aus Versehen ein bestehender Patient mitmacht oder das Rezept kein Dauerrezept ist, erhält der Patient keinen CHF 50.- Migros-Gutschein, sondern einen Trostpreis», heisst in einem «Hinweis». Und ach ja, nicht zu vergessen, dass natürlich auch der Rezept vermittelnde Arzt getröstet wird mit Erfassungs-Entschädigung, Logistik-Entschädigung, Dossier-Check und Interaktions-Check. Besonders gross ist der finanzielle Obolus bei der «Neukunden-Eröffnung Arzt»: «Für die Information über den Versandhandel von der Zur Rose AG sowie die elektronische Erfassung und Übermittlung der Kundenstammdaten an die Zur Rose AG erhält der verschreibende Arzt eine einmalige Entschädigung von CHF 40.- pro Patient.» Noch Fragen?

Die Angebote im Original:

Angebot_zur_Rose_10_2011_(2)

Abgeltungsmodell_Aerzte zur Rose

23. November 2011

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