Informiert im Gesundheitswesen

Zürcher Apotheker reichen Rekurs ein

Seit das Bundesgericht im Oktober auch den letzten Rekurs der Zürcher Apotheker gegen die kantonsweite Einführung der SD abgelehnt hat, steht fest, dass die Ärzte in Zukunft munter ihren Umsatz aufbessern können, indem sie Medikamente verkaufen. Mit dieser bitteren Pille müssen die Zürcher Apotheker nun wohl leben – oder sterben. Was dem Fass aber wirklich den Boden ausschlägt, ist der Entscheid des Zürcher Gesundheitsdirektors, die Einführung der SD bereits per 1. Januar 2012 einzuführen. Man stelle sich den umgekehrten Fall vor. Da erhielten die Ärzte in der Vergangenheit zehn Jahre Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen! Aber eben, es wird nicht überall mit denselben Ellen gemessen, und der Zürcher Gesundheitsdirektor ist bekannt für seine enge Beziehung zur Ärzteschaft. Trotzdem unternehmen die Zürcher Apotheker nun einen weiteren Anlauf, wenigstens eine anständige Übergangsphase zugesprochen zu bekommen. Drei Apotheken der Stadt Zürich (der Apothekerverband ist nicht legitimiert) haben beim Bundesgericht gegen die kurzfristige Einführung Beschwerde eingereicht. Sie fordern eine Übergangsfrist von fünf Jahren.

Wie das Bundesgericht entscheidet, bleibt abzuwarten. Unsicher ist vor allem auch, ob es dem Rekurs eine aufschiebende Wirkung zugesteht. Falls nicht, wird der Rekurs de facto zur Makulatur. Allerdings ist ein Aufschub von fünf Jahren auch nur eine Galgenfrist. So oder so also ein trauriges Kapitel. Da wird landesweit über einen Mangel an Hausärzten und überfüllte teure Notfallstationen geklagt. Aber dass man mit der Einführung der SD zahlreichen Apotheken die Lebensgrundlage entzieht und damit ein niederschwelliges, kostengünstiges Netz an hochwertiger Dienstleistung im Gesundheitswesen ruiniert, darüber denkt offenbar niemand nach bzw. man will die Zusammenhänge nicht sehen.

MM_AVKZ_Rekurs_UebergangsfristSD_Nov2011

14. November 2011

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