Informiert im Gesundheitswesen

Kanton Zürich wird SD-Kanton

Das Bundesgericht hat die staatrechtliche Beschwerde des Apothekerverbands des Kantons Zürich mit 2:3 Richterstimmen abgelehnt. Das bedeutet, dass im Kanton Zürich der Weg frei wird für die flächendeckende Einführung der SD. Jeder Arzt, der sein Einkommen künftig aufbessern will, wird sich in einer Kammer ein Medikamentenlager einrichten und Umsatz generieren. Zum Wohl der Patienten wird es in den meisten Fällen nicht sein. Von der versprochenen freien Wahl des Patienten, wo er seine Medikamente beziehen will, wird keine Rede sein. Beim Ärzteverband dürften die Champagnerkorken geknallt haben, als der Entscheid am 23. September bekannt gegeben wurde. Über viele Apotheken, insbesondere in den Städten Zürich und Winterthur, wurde mit dem aktuellen Bundesgerichtsentscheid das Todesurteil verhängt. Und mit jeder Apotheke, die schliessen muss, verliert die Bevölkerung eine leicht zugängliche, kostengünstige, hochqualifizierte Fachstelle für Gesundheitsfragen. Dieser Rückschritt ins Mittelalter dürfte die Prämienzahler ziemlich teuer zu stehen kommen. Nicht nur, weil der Arzt, der die Medikamente verschreibt, auch gleich an eben diesen Medikamenten verdient und darum mindestens im Verdacht steht, mehr Medikamente zu verkaufen, als der Patient wirklich braucht. Ohne Apotheken sind die Konsumenten in Zukunft auch gezwungen, wegen jedem banalen Schnupfen in die Arztpraxis zu laufen. Jeder Pfnüsel kostet dann zu Lasten der Krankenkassen mindestens zehn Mal mehr, als wenn sich der Pfnüselpatient in der Apotheke aus der eigenen Tasche ein Erkältungsmittel kauft.

26. September 2011

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