In ihrem Bulletin vom September 2011 warnt Swissmedic vor «homöopathischen Grippeimpfungen». Die Empfehlung solcher Präparate sei irreführend und könnten Patienten massiv gefährden, schreibt die Arzneimittelbehörde. Vor allem Risikopatienten, denen vom BAG eine Grippeimpfung empfohlen wird, wiegen sich in falscher Sicherheit, denn homöopathische Präparate, die zur Behandlung von Grippesymptomen eingesetzt werden, haben nichts mit einer herkömmlichen Impfung zu tun. Explizit genannt werden die Präparate Influenzinum und Oscillococcinum. Influenzinum ist lediglich ohne Indikation zugelassen und darf somit in keiner Art von Werbung mit Angaben zu Indikation und Anwendung versehen werden. Oscillococcinum ist für folgende Anwendung zugelassen: «Gemäss homöopathischem Arzneimittelbild kann Oscillococcinum zur Vorbeugung einer Grippe, bei beginnenden grippalen Beschwerden sowie bei eingetretener Grippeerkrankung angewendet werden.» Eine Anpreisung als «homöopathische Grippeimpfung» ist ebenfalls unzulässig und gilt als Täuschung des Konsumenten.
http://www.swissmedic.ch/org/00064/00065/index.html?lang=de
11. Oktober 2011