Informiert im Gesundheitswesen

SD im Kanton Zürich, Bundesgericht entscheidet am 23. September

Der Apothekerverband des Kantons Zürich AVKZ teilt mit, dass das Bundesgericht am 23. September die Staatsrechtsbeschwerde des AVKZ vom November 2008 behandeln wird, und es ist wahrscheinlich, dass am selben Tag das Urteil bekannt gegeben wird. Mit seiner Beschwerde wehrt sich der AVKZ gegen die Einführung der Selbstdispensation im ganzen Kanton, welche die Ärzte mit ihrer Initiative «Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug» anstrebte. Die Abstimmung ging damals zugunsten der Medikamente verkaufenden Ärzte aus. Die Einführung wurde wegen diverser Beschwerden jedoch blockiert. Der AVKZ klagte beim Bundesgericht, dass die uneingeschränkte SD Bundesrecht widerspricht.

Für viele Apotheker des Kantons Zürich entscheidet sich am 23. September, ob ihnen die Existenzgrundlage entzogen wird. Von «Wahlfreiheit» kann nämlich keine Rede sein. Kein Patient wagt es, von seinem Arzt ein Rezept zu verlangen, wenn dieser die Medikamente selbst verkaufen will. Und es ist mehr als unwahrscheinlich, dass der Arzt seine Patienten ausdrücklich nach ihrem Willen fragt. Wenn er Medikamente verkauft, will er Umsatz machen. Da interessiert ihn die Meinung des Patienten nicht.

http://www.avkz.ch/

16. September 2011

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