Informiert im Gesundheitswesen

Bayer verliert Patent für Yasmin®

Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts hat das Formulierungspatent der Bayer Pharma AG für Yasmin®, Yasminelle® und YAZ® (EP 1214076) zurückgewiesen. Damit wird die Entscheidung der Einspruchsabteilung aus dem Jahr 2006 aufgehoben, mit der dieses Patent bestätigt wurde. Hexal (Sandoz) hatte gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt. Vor einer Entscheidung über weitere rechtliche Schritte wird das Unternehmen jetzt zunächst die Entscheidungsgründe der Behörde prüfen.
„Wir sind enttäuscht, dass das Europäische Patentamt unsere Rechtsauffassung nicht geteilt hat“, sagte Dr. Flemming Ornskov, Leiter des Strategic Marketing General Medicine bei Bayer HealthCare Pharmaceuticals. „Trotz der Entscheidung der Beschwerdekammer sind wir zuversichtlich, unsere europäische Führungsposition im Bereich Frauengesundheit beizubehalten. Einige neue Produktkandidaten befinden sich bereits in der späten Entwicklungsphase, darunter ein neues hormonelles intrauterines Verhütungsmittel (LCS) und ein Verhütungspflaster.“

Bayer lehnte es ab, ob und wann Nachahmerprodukte des Verhütungsmittels auf dem Markt erscheinen, zu kommentieren.
Das Unternehmen hat bereits in den USA den Patentschutz für die Antibabypille verloren. In den USA wird die Geschäftstätigkeit des Unternehmens stark von den Generika-Medikamenten konkurrenziert. Die Konkurrenz durch Generika für Yasmin war besonders schmerzhaft: im letzten Jahr sank der Umsatz der Produktfamilie  um 15,8% auf 1,1 Mrd EUR.

 

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