Informiert im Gesundheitswesen

IV verschenkt Geld

Stellen Sie sich vor, die Krankenkasse zahlt Ihnen für ein Herzmittel einen Pauschalbetrag. Was für ein Herzmittel Sie kaufen und wo Sie es kaufen, ist egal. Kaufen Sie ein teures, müssen Sie draufzahlen, kaufen Sie ein günstigeres, dürfen Sie die Differenz behalten. Was also werden Sie tun? Sie werden ins Ausland fahren, per Internet bestellen und einen möglichst billigen Wirkstoff wählen, auch wenn er für Ihre Herzkrankheit nicht optimal geeignet ist. So leicht verdienen Sie Ihr Geld sonst nirgends. Da nehmen Sie ein bisschen Herzstolpern gerne in Kauf.

Undenkbar? Ja, bei den Medikamenten. Und dies zu Recht. Aber bei den Hörgeräten  gelten andere Regeln. Dort macht die (staatliche!) IV genau dies. Sie bezahlt pro Hörgerät pauschal 840 Franken, bei beidseitiger Hörbeeinträchtigung 1650 Franken. Der clevere Schnäppchenjäger kauft sich irgendein günstiges Gerät (Kauf im Ausland wird ausdrücklich erwähnt) und macht sich mit dem Rest einen lustigen Tag oder zwei. Kann sein, dass er immer noch nicht wirklich gut hört. Naja, das Taschengeld war es wert, und vielleicht hilft in diesem Fall Punkt 11 auf dem Merkblatt der IV weiter: «Benötigen versicherte Personen im Zusammenhang mit dem Hörgerät ein besonderes Hörtraining, übernimmt die IV die Kosten.»  

http://www.ahv-iv.info/andere/00140/00236/00623/index.html?lang=de 

13. Juli 2011

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