Informiert im Gesundheitswesen

Pharmasuisse klagt gegen Zur Rose

Der Versandhandel mit Medikamenten ist in der Schweiz im Prinzip verboten. Nur scheinen nicht für alle dieselben Regeln zu gelten. Seit 1. Januar verschickt Zur Rose nicht nur Medikamente auf Rezept (und unterläuft so unter anderem das SD-Verbot in den entsprechenden Kantonen). Jetzt preist sich das Thurgauer Unternehmen auch gross als genereller Versandhändler im OTC-Bereich an. Das ist zwar illegal, aber man hat sich – wozu gibt es Juristen – natürlich einen Trick ausgedacht. Wer bei Zur Rose OTC-Präparate bestellen will, füllt einfach einen Fragebogen «zuhanden eines Arztes» aus und schwupp, schon ist aus dem illegalen Tun ein scheinbar legales Geschäft geworden. Nun hat Pharmasuisse Zur Rose eingeklagt. Gut so. (Schön wäre es, wenn die Klage auf der Homepage von Pharmasuisse sofort ins Auge springen würde! Man findet leider auch nach längerer Suche nichts. Da sollten die Apotheker mal ein bisschen bei der FMH abkupfern.)

Walter Oberhänsli, CEO und VR-Präsident von Zur Rose, denkt natürlich nicht daran, aufzuhören. Das Angebot entspreche einem Kundenbedürfnis, lässt er gegenüber den Medien verlauten. Das «Kundenbedürfnis» scheint dem Versandhändler genügend Rechtsgrundlage zu sein. Allerdings müsste man mit diesem Argument auch den Verkauf von Alkohol an Jugendliche zulassen und das Rauchverbot wieder lockern. Da gibt es nachgewiesenermassen auch «Kundenbedürfnisse». Man kann sich nur wundern, wie locker vor allem auch die Politik ausgerechnet mit der Gesetzgebung zum Verkauf von Medikamenten umgeht. Sonst sind die Damen und Herren nicht so zimperlich mit Verboten zum Schutz der Konsumenten. Aber Medikamente soll man ab Katalog, am Kiosk, in der Drogerie und weiss der Himmel wo sonst noch kaufen können. Ausgebildet für den Verkauf von Medikamenten aller Kategorien ist aber  einzig der Apotheker, und der steht persönlich in Kontakt mit seinen Kunden.

26. April 2011

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