Im Kanton Solothurn dürfen die Drogisten nun wieder Medikamente der Liste C verkaufen. Dieses «Recht» haben sie sich erstritten, weil sie es seit 1978 hatten, es aber mit der Einführung des eidgenössischen Heilmittelgesetzes 2002 und nach einer reichlich langen Übergangsfrist bis 2009 verloren haben. Sonderrechte sollte es nicht mehr geben. Das war das Ziel des HMG. Jetzt gibt es doch wieder Sonderrechte. Und die Drogisten jubeln. «Drogisten, Apotheker und Politiker der ganzen Schweiz schauen nach Solothurn», wird Anton Löffel, Präsident der Solothurner Drogisten, in der Basellandschaftlichen Zeitung zitiert. Motiviert durch ihren Sieg versuchen die Drogisten nun für die ganze Schweiz das Recht zu erstreiten, Medikamente der Liste C zu verkaufen. Das mangelnde Fachwissen versuchen sie mit einer «nachqualifizierenden Ausbildung» an der HF in Neuenburg wettzumachen. Sechs Tage und sechs Abende würden angehende Drogisten-Stellvertreter die Schulbank drücken und 300 Stunden Selbststudium nachlegen, heisst es. Dies damit sie den diplomierten Drogisten ersetzen können, wenn dieser nicht anwesend ist.
Potzblitz, man ist beeindruckt. Nur: Apotheker studieren nach der Matura fünf Jahre an der ETH oder an einer Universität, damit sie Medikamente verkaufen dürfen. Sechs Tage Schulbank haben sie bereits in der ersten Woche des ersten Semesters gedrückt. Sorry für die Ernüchterung, aber es ist nun mal so.
Tatsächlich schaut man als Apotheker nach Solothurn – und kann sich nur wundern. Offenbar will man in der Schweiz die Versorgung mit Medikamenten künftig in die Hand von Praxisassistentinnen von SD-Ärzten und Drogisten legen.
5. März 2011