Informiert im Gesundheitswesen

Kanton Zürich muss SD-Abstimmung nicht wiederholen

3-min.info hat es bereits angekündigt, der Kanton Zürich muss die SD-Abstimmung vom 30. November 2008 nicht wiederholen. Dies entschied das Bundesgericht aufgrund einer Stimmrechtsbeschwerde des Adliswiler Jusstudenten Davide Loss. Zwar hätten die Ärzte irreführend informiert, schreiben die Richter, doch sei die «Abstimmungspropaganda durch die Ärzteschaft durch diejenige der Apothekerschaft ausgeglichen und berichtigt» worden, die Stimmbürger hätten sich ein «genügend zuverlässiges Bild» machen können. Auf den Anklagepunkt, die Abstimmungszeitung sei unausgewogen und unvollständig gewesen, ging das Gericht nicht ein, weil Davide Loss eine Rekursfrist versäumt hat.

22. Februar 2011

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