«Der Kanton fördert eine kostengünstige, integrierte Grundversorgung mit niederschwelligem Zugang zu medizinischer Versorgung durch optimale Zusammenarbeit zwischen Hausärzten, Apothekern und weiteren Angeboten der Gesundheitsberufe.» Im zweiten Abschnitt heisst es: «Die Versorgung mit Medikamenten erfolgt grundsätzlich durch die Apotheker. Ärzte können Medikamente im Notfall sowie in unmittelbarer Anwendung an Patienten abgeben und dort eine Privatapotheke führen, wo in zumutbarer Distanz keine Apotheke verfügbar ist.»
Es ist wahrscheinlich, dass die beiden Initiativen parallel den politischen Prozess durchlaufen und gleichzeitig zur Abstimmung kommen. Falls beide Initiativen angenommen würden, wiege die Forderung nach einer Verfassungsänderung schwerer als jene einer einfachen Gesetzesänderung zugunsten der SD, wie sie die Initiative der Ärzte fordert, so das Kalkül von Fabian Vaucher, Präsident des Aargauer Apothekerverbands.
Ein Spaziergang wird es aber sicher nicht. Falls tatsächlich beide Initiativen angenommen würden, was nicht auszuschliessen ist, geht die Diskussion nämlich erst recht in die Endlosschleife. Es hat sich bei den Abstimmungen in Zürich gezeigt, dass erstens die meisten Stimmbürger das gut finden, was sie kennen. Und zweitens wissen viele gar nicht recht, worüber sie abstimmen, weil es ihnen im Grunde genommen egal ist. Hauptsache, sie kriegen ihre Medikamente und die Kasse zahlt. Über die Konsequenzen der SD denkt kein Mensch nach oder kann sie nicht abschätzen. Viele tun die Diskussion um die Medikamentenabgabe auch ab als Futterneid zweier Berufsstände, der sie als Stimmbürger eigentlich nichts angeht. Entsprechend lau ist das Interesse am Thema. Man darf also gespannt sein, was im Kanton Aargau geschieht. Und hoffen, dass die Apotheker eine gute Werbeagentur zur Seite haben, die mit knackigen Argumenten aufwarten. Mit Bitten um Verständnis und langatmigen Argumentationen ist auf dem politischen Parkett kein Blumentopf zu gewinnen.
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14. Januar 2011